
Tagungsprotokoll
1. Tag – 18. November 2025
Die Moderatorin begrüßt alle Konferenzteilnehmer und stellt die Organisatoren der Stadtwerke Lübeck vor. Oliver Rogalla verweist auf den Ablaufplan, der im Konferenzraum aushängt und gibt noch organisatorische Hinweise zum Ablauf der nächsten Tage.
Dr. Jens Meier (Geschäftsführung Stadtwerke Lübeck) übernimmt und heißt ebenfalls alle „Willkommen in Lübeck“. Er wünscht drei großartige Konferenztage. Er formuliert seinen Anspruch, dass die Teilnehmer Lübeck nicht nur im Zusammenhang mit Marzipan und dem Holstentor in Erinnerung behalten.
Sabrina König und Peter Lindner heißen im Namen des Arbeitskreises ebenfalls alle Teilnehmer willkommen. Peter Lindner geht auf die Gründung der (damals noch SAP-) Konferenz und auf die letzten Jahre der Konferenzorte ein. Für 2026 hat sich noch kein Unternehmen bereit erklärt, die Konferenz auszurichten. Sabrina König stellt vor, dass es eine Mappe gibt, in der sich interessierte Kolleg:innen informieren können, was bei der Ausrichtung einer Konferenz auf das jeweilige Unternehmen zukommt und wie der Ablauf sein wird. Neben der Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis ist wichtig zu erwähnen, dass sich die Konferenz kostenmäßig allein trägt.
Dr. Jens Meier übernimmt den ersten Vortrag des Tages „Digitale Daseinsvorsorge – Lübecks Weg zur Smart City. Zum Einstieg stellt Dr. Jens Meier die Stadtwerke Lübeck Gruppe als klassisches Infrastruktur-Unternehmen vor. Alle Geschäftsfelder firmieren seit 2023 unter der Marke Stadtwerke Lübeck und treten einheitlich auf.
Die Digitale Daseinsvorsorge stellt er als Klammer des Leistungsportfolios der SWL Digital vor. Die klassische Aufgaben, die die Stadtwerke haben, werden immer digitaler und darauf muss sich ein Stadtwerk einstellen. Die digitale Daseinsvorsorge ist eine neue Säule, die den Zugang zum digitalen Leben ermöglicht.
Er verweist auf das Buch „Digitale Daseinsvorsorge – Stadtwerke als Treiber der digitalen Transformation für Kommunen, Land und Bund“ (978-3-658-44138-8 ISBN).
Auf Nachfrage, wer die Dritten sind, mit denen die Lübecker zusammenarbeiten, erklärt Dr. Jens Meier, dass es ganz unterschiedliche sind. Er nennt u. a. Bund, Kommunen, Verwaltungen, andere Stadtwerke, Start-Ups. Dr. Jens Meier stellt Auszüge von Projekten zu den Themen Smart City und Verwaltungsdigitalisierung vor. Zum Ende des Vortrages hat er ein Zwischenfazit nach knapp 5 Jahren, welches sowohl negative als auch positive Erkenntnisse hat.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Der zweite Vortrag ist „Mitbestimmung und KI – eine Forschungs- und Aktivitätslücke“ welcher von Prof. Dr.-Ing. Herzog vorgestellt wird.
Er versucht zu erklären „Was ist KI“ und geht auf die Anfänge der KI ein. Weiter definiert er die symbolische und die Subsymbolische KI. Beides erklärt Prof. Dr.-Ing. Herzog anhand von Beispielen und Grafiken. Im weiteren Verlauf geht er darauf ein, warum KI eine besondere Herausforderung in der Mitbestimmung ist.
Gegen Ende des Vortrags spricht er ein Projekt an, das von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird. Hier wird mit der Stadtwerke Lübeck, der ver.di und der DGB zusammengearbeitet. Es geht um die Stärkung des konstruktiven Potenzials in der Mitbestimmung. Das Ziel ist Projektarbeit für mehr Partizipation in der Einführung betrieblicher KI.
Aus dem Publikum kommt die Frage, ob der „Geist aus der Flasche“ rechtlich wieder einzufangen sein wird, da man nicht mehr weiß, was echt und was falsch ist. Dazu glaubt er, dass in der globalisierten Welt, die Zeichen nicht so gut stehen. Er denkt aber nicht, dass es so bleibt. Er glaubt schon, dass es bei aller Globalisierung eine Geschäftswelt gibt, in der es einen Wert hat sich zu kennen und sich zu vertrauen.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Die Moderatorin gibt letzte organisatorische Abläufe bekannt und schließt den ersten Konferenztag.
2. Tag – 19. November 2025
Den zweiten Konferenztag eröffnet die Moderatorin mit einer kurzen Zusammenfassung der Ereignisse des Vortages. Anschließend informiert Oliver Rogalla über den organisatorischen Ablauf des aktuellen Tages.
Prof. Dr. Christian Warneke eröffnet den zweiten Tag der Konferenz mit seinem Vortrag „Künstliche Intelligenz trifft BR“. Zu Beginn erläutert er die Verbindung zwischen KI und Psychologie. Beide Bereiche weisen ähnliche Aspekte auf – wie maschinelles Lernen, neuronale Netze, (künstliche) Intelligenz, Prompting und Halluzinationen.
Anschließend beleuchtet er das Thema „KI – Was ist das eigentlich?“ und wirft Fragen auf wie: „Ist KI gefährlich, nützlich oder vielleicht beides?“ sowie „Handelt es sich um eine ernsthafte Bedrohung oder nur um einen Hype?“ Prof. Dr. Warneke erläutert diese unterschiedlichen Sichtweisen anhand verschiedener Beispiele.
Im Folgenden veranschaulicht Professor Warneke wichtige Entwicklungsschritte der Künstlichen Intelligenz – von den ersten Theorien zu neuronalen Netzen in den 1940er Jahren bis zur Freigabe von ChatGPT für die breite Öffentlichkeit im Jahr 2022.
Zur Veranschaulichung von Datenmengen verweist er beispielhaft auf die Plattform TikTok, auf der jedes Video nahezu 600 einzelne Datenspuren hinterlässt. Die Unterscheidung zwischen authentischen und KI-generierten Bildern demonstriert Prof. Dr. Warneke anhand einer Bildreihe, bei der die Teilnehmenden zu jedem gezeigten Beispiel die Entscheidung „Echt“ oder „Fake“ treffen müssen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Netzwerk die Grundlage bildet, während die Parameter beziehungsweise Gewichte als zentrale Stellgrößen fungieren. Die Anpassung einer großen Anzahl von Parametern erfordert erhebliche Rechenressourcen; zudem ist ein Training und eine kontinuierliche Optimierung des Netzes notwendig.
Prof. Dr. Warneke greift darüber hinaus das Thema der Interaktion zwischen Mensch und Künstlicher Intelligenz auf – ein komplexes Feld mit vielfältigen Herausforderungen. Er illustriert dies unter anderem durch Beispiele, in denen potenzielle Manipulationen von Menschen durch KI aufgezeigt werden. Darüber hinaus beleuchtet er Probleme bei der Bilderkennung und stützt seine Ausführungen mit einschlägigen Artikeln und Berichten.
Die Präsentation dazu kann auf Anfrage unter warneke@management-diagnostik.de zur Verfügung gestellt werden.
Im Anschluss folgt der zweite Vortrag: „Desksharing, ein Praxisbericht“ von Franziska Schwandt.
Zu Beginn des Vortrags gibt Franziska Schwandt eine Einführung in ihren beruflichen Werdegang und stellt ihr Unternehmen, die swb AG, vor.
Anschließend erläutert sie die Entwicklung des Desksharing-Konzepts bei der swb AG anhand einer Zeitschiene von 2010 bis zum Beginn der Umsetzung im Jahr 2026. Im Detail werden die Konzernbetriebsvereinbarung „Mobile Arbeit“, die Betriebsvereinbarung „Arbeitsplatz als Werkzeug“ sowie die Konzernbetriebsvereinbarung „Wechselarbeitsplätze“ vorgestellt. In diesem Zusammenhang präsentiert sie die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Regelungen.
Ein weiteres geplantes Vorgehen ist die Einführung eines Buchungssystems. Über dieses Tool können Arbeitsplätze und Besprechungsräume im Voraus reserviert werden – einschließlich gewünschter Ausstattung und mit einer Vorlaufzeit von bis zu 14 Tagen.
Im Plenum wird nach dem Zeitpunkt der Datenlöschung gefragt. Franziska Schwandt erklärt, es gibt ein Datenschutzlöschkonzept und eine Freigabe für das Tool. Nach 24 Stunden werden die Daten anonymisiert, da für die gewünschte Auswertung keine personenbezogenen Informationen nötig sind.
Auch die verschiedenen Raumtypen wurden bei der Vorbereitung berücksichtigt. Dazu zählen Einzel- und Mehrpersonenbüros, Besprechungs- und Multifunktionsräume sowie offene Arbeitsflächen.
Ein Konferenzteilnehmer erkundigte sich, ob alle Beschäftigten mit Mobiltelefonen ausgestattet werden. Im Rahmen der Präsentation eines Standard-Arbeitsplatzes erläuterte Frau Franziska Schwandt, dass mit dem Beginn des Pilotprojekts die Festnetztelefone entfernt wurden. Die Telefonie erfolgt nun über Microsoft Teams; alternativ können individuelle Anträge für Mobiltelefone gestellt werden.
Ein weiterer Teilnehmer fragte nach dem Umgang mit analogen Informationsmedien wie Papier und Ordnern. Frau Schwandt räumte ein, dass einige Bereiche bereits vollständig digitalisiert sind, während andere noch nicht umgestellt sind. Derzeit werden individuelle Anforderungen erfasst und gegebenenfalls Lösungsansätze entwickelt. Möglicherweise kann die Einführung des neuen Systems auch dazu beitragen, den weiteren Bedarf an Unterlagen zu hinterfragen.
Für persönliche Gegenstände stehen Schließfächer zur Verfügung; diese sind jedoch nicht fest vergeben, sondern können individuell mit Zahlenschlössern gesichert werden. Das Vorgehen aus dem Pilotprojekt wird auch in jedem Rolloutbereich übernommen.
Die Frage nach einer festen Quote von Mitarbeitenden pro Arbeitsplatz wurde aufgeworfen. Franziska Schwandt erklärte dazu, dass dies sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Am Ende soll das Konzept durch Flexibilität getragen werden, eine Erweiterung ist nicht vorgesehen.
Die Frage, ob Führungskräfte ebenfalls Desksharing praktizieren, wird in den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Nach Angaben von Franziska Schwandt strebt die swb an, dass auch Führungskräfte am Desksharing teilnehmen. Dies ist jedoch abhängig von individuellen Faktoren, wie beispielsweise der Anzahl der Personalgespräche pro Führungskraft. Vor diesem Hintergrund sind die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Position zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit wird zudem die Ergonomie der Arbeitsplätze diskutiert. Die swb versteht unter mobilem Arbeiten das „Arbeiten von überall“.
Im Zusammenhang mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) stellt sich die Frage nach deren Aufbewahrung. Für regelmäßig genutzte PSA stehen Umkleideräume bzw. Spinde zur Verfügung. Wenn die Schutzausrüstung nur gelegentlich benötigt wird, wird geprüft, ob sie in die vorhandenen Standardschließfächer passt. Sollte dies nicht möglich sein, werden betroffene Mitarbeiter:innen gebeten, Kontakt aufzunehmen, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Nach der Mittagspause startet der Vortrag „User Group Generative KI“, bei dem Patrick Liebmann als Referent über Teams zugeschaltet wird.
Er beginnt mit einer Einführung zu Daten, Lernen und KI-Systemen.
Im Anschluss erläutert Patrick Liebmann die Arbeit der User Group Generative KI, gibt einen Überblick über die Entwicklung der Generativen KI in den vergangenen 2,5 Jahren anhand einer Zeitschiene und geht auf die aktuellen Herausforderungen bei der Anwendung ein.
Er stellt das Konzept in einer kompakten Zusammenfassung vor. Zudem erläutert er die geplanten gemeinsamen Aktivitäten sowie den Zeit- und Arbeitsaufwand. Dazu zählen unter anderem ein gemeinsamer Teams-Kanal zum Austausch von Erfahrungen und verschiedene Schulungen. Neben Anwenderschulungen hebt er besonders die Trainings zu Compliance, Datenschutz und Regulatorik hervor. Für die Schulungen stehen Microsoft Learn Ressourcen zur Verfügung, für ein Selbststudium (4h bis 8h).
Im Zusammenhang mit Copilot erläutert er die Datenflüsse zwischen Copilot, Microsoft Graph und den Agenten. Außerdem beschreibt er das Retrieval-Augmented-Generation-Verfahren, das große Sprachmodelle mit externem Wissen verknüpft.
Patrick Liebmann erläutert zudem die Funktionsweise von Copilot sowie den Einsatz von KI-Agenten. KI-Agenten sind Systeme, die nicht nur auf Eingaben reagieren, sondern eigenständig planen, handeln und verschiedene Werkzeuge nutzen, um definierte Ziele zu erreichen. Die Kombination aus Zugriff auf sensible Daten, Verarbeitung potenziell unsicherer Inhalte und der Fähigkeit zur externen Kommunikation macht solche KI-Lösungen besonders anfällig für Risiken. Aus diesem Grund wurde entschieden, deren Einsatz nicht zuzulassen.
Ein Teilnehmer erkundigte sich nach dem Umfang des KI-Einsatzes in der Präsentation von Patrick Liebmann. Patrick Liebmann bestätigte, dass er KI-basierte Unterstützung in Anspruch genommen hat, insbesondere bei der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses sowie bei Strukturierungsvorschlägen und ähnlichen Aufgaben. Somit weist jeder einzelne Arbeitsschritt einen gewissen Anteil an KI-Unterstützung auf.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Nach diesem letzten Vortrag des Tages teilen sich die Konferenzteilnehmer in folgende World-Cafés auf:
Desksharing – Begleitung AK: Peter Lindner und Wolfgang Kaatz
Mitbestimmung KI – Begleitung AK: Olja Marinovic-Novakovic und Daniel Kaufeld
Digitale Unterschrift – Begleitung AK: Oliver Deutloff und Tim Elbers
Die Ergebnisse werden am dritten Konferenztag vorgestellt.
3. Tag – 20. November 2025
Nach der Begrüßung durch die Moderatorin werden die Diskussionen der World-Cafés vom gestrigen Nachmittag vorgestellt:
World-Café „Desksharing“
Im Verlauf der Diskussionen lenkten die Gruppen das Gespräch immer wieder auf das Thema mobiles Arbeiten.
In allen Unternehmen läuft Desksharing bereits oder befindet sich in der Umsetzung; dabei kommen verschiedene Buchungstools zum Einsatz. Die Unternehmen sollten sich vor der Einführung gut überlegen, welches Tool sie verwenden möchten.
Alle Teilnehmenden waren sich einig: Wer überwiegend im Home-Office arbeitet, kann keinen festen Arbeitsplatz mehr beanspruchen. Interessant war auch die Feststellung, dass jüngere Mitarbeitende häufig an einem festen Arbeitsplatz interessiert sind, während ältere Kolleg:innen größere Flexibilität bevorzugen.
Die speziell ausgestatteten Arbeitsplätze für Kolleg:innen mit Einschränkungen können von niemandem reserviert werden, und es besteht Einigkeit darüber, dass diese Mitarbeitenden ein Recht auf einen festen Arbeitsplatz haben sollten. Während der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema einer empfundenen Spaltung innerhalb der Belegschaft eine Rolle spielt. Manche Kolleg:innen können nicht mobil arbeiten, was zu Neid und Missgunst führt. Zudem leidet die Kommunikation unter dem Desksharing-Modell.
Alle waren sich darin einig, dass eine Betriebsvereinbarung unerlässlich ist – jedes Unternehmen muss die Umsetzung individuell regeln.
World-Café „Mitbestimmung & KI“
Das Thema wurde in Chancen, Risiken und Bedarfe gegliedert.
Chancen: Automatisierte Protokollerstellung, Prozessoptimierung, Geschwindigkeit und Unterstützung bei Standardtexten.
Risiken umfassen Arbeitsplatzangst, Datenschutzprobleme, fehlenden Zugriffsnachweis, Kosten, mangelnde Akzeptanz und unmenschliche Abläufe.
Bedarfe entstehen bei internen Tools, EU-Alternativen, BV-Erstellung, mehr Arbeitgeberbewusstsein, Schulungen und Löschkonzepten. Viele haben KI-Regelungen, doch die schnelle Entwicklung erschwert Anpassungen.
Die meisten betonen die Notwendigkeit externen Sachverstands.
World-Café „Digitale Unterschrift“
Das Thema wird innerhalb der Unternehmen unterschiedlich behandelt. Einheitliche Regelungen sind jedoch scheinbar nicht getroffen. Mehr als die Hälfte der Diskussionsteilnehmer hat bereits Maßnahmen in Bezug auf die digitale Unterschrift umgesetzt; einige weitere nutzen diese Funktion teilweise, jedoch nicht flächendeckend.
Die Stadtwerke Essen berichten von einer hausintern entwickelten Stempelfunktion. Für externe Geschäftsvorgänge kommt Adobe zum Einsatz, wobei die Lösung aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht unternehmensweit verfügbar ist.
Als Vorteile werden insbesondere die Zeitersparnis sowie der reduzierte Papierverbrauch genannt. Die Kosten sind hingegen eindeutig als Nachteil einzustufen, weshalb der tatsächlich erforderliche Lizenzbedarf überlegt werden sollte.
Die Moderatorin dankt den Arbeitskreismitgliedern Peter Lindner, Wolfgang Kaatz, Daniel Kaufeld, Olja Martinovic-Novakovic, Oliver Deutloff und Tim Elbers für die Vorstellung der Ergebnisse.
Weiter geht es mit Philipp Hoicke, der den Vortrag „Energiewende im Realitätschek“. Er hat seinen Vortrag in zwei Teile unterteilt.
Im ersten Abschnitt wird die aktuelle politische Lage betrachtet. Dabei nimmt er Bezug auf den Koalitionsvertrag 2025 („Kurskorrektur statt Neustart“). Darüber hinaus präsentiert Philipp Hoicke die politische Debatte sowie die Planungen zur Grüngasquote und erläutert die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Der Schutz kritischer Infrastrukturen gewinnt in der Energieversorgung zunehmend an Bedeutung. Das neue KRITIS-Dachgesetz bietet hierfür einen passenden Rahmen.
Bei der Kraftwerksstrategie kommt es weiterhin zu Verzögerungen, und die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes wird erst für 2026 erwartet.
Im zweiten Teil wird gefragt, wie Deutschland im internationalen Vergleich dasteht. Dabei werden gemeinsam fünf Mythen zur Energiewende analysiert.
Noch im Jahr 2015 betrachteten die großen Stromkonzerne Photovoltaik skeptisch und betonten die Unverzichtbarkeit von Kohle- und Gaskraftwerken. Heute, nur zehn Jahre später, erscheint der Bau neuer Kohlekraftwerke kaum mehr vorstellbar. Im Gegensatz dazu schreitet der Ausbau von Photovoltaik in China sehr schnell voran. Die starke Entwicklung von PV-Anlagen, umfangreiche Investitionen in Wasserstofftechnologie sowie die konsequente Sektorenkopplung verschaffen China eine Vorreiterrolle in der Energiewende. Das Land strebt zudem an, führend bei der Sektorenkopplung zu werden. Bereits 2025 wurde Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in China als zentrales Thema etabliert.
China ist nicht das einzige Schwellenland, das beim Ausbau erneuerbarer Energien eine führende Rolle spielt; auch Länder wie Brasilien und Indien nehmen hier eine Vorreiterposition ein. Deutschland rangiert im internationalen Vergleich derzeit auf Platz fünf, doch sollte man die Zahlen für das Jahr 2025 betrachten, wäre ein weiterer Rückgang Deutschlands wahrscheinlich.
Anschließend thematisiert Philipp Hoike die Flächennutzung in Deutschland und betont, dass nicht der Mangel an Fläche das Problem ist, sondern vielmehr, wie die vorhandenen Flächen priorisiert genutzt werden.
Zu jedem der fünf Mythen stellt er zusätzlich eine sachliche Überprüfung der zugrunde liegenden Fakten bereit.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Der letzte Vortrag des Tages ist „Digitale Unterschrift“ von Michael Rohrlich.
Eingangs erklärt er die verschiedenen Begrifflichkeiten zur Signatur (Namenszeichen, Unterschrift, E-Mail), elektronischen Signatur (elektronisches Pondon zur Unterschrift) und digitale Signatur (bestimmte Klasse von mathematische Verfahren). Auch auf die gesetzlichen Grundlagen und die dazu gehörigen Unterlagen geht Michael Rohrlich ein.
Die elektronische Signatur bildet die Grundlage und hat keine hohen Anforderungen. Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) erfordert zusätzliche technische Bedingungen und eine unabhängige Stelle zur Identitätsbestätigung.
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird durch eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit erstellt und basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen. Eine Identifizierung des Antragstellers ist hierfür zwingend erforderlich. Erst nach erfolgreicher Identifikation erfolgt die Ausstellung der QES. Für die Nutzung der Signatur ist in der Regel eine Gebühr fällig.
In vielen Vertragsfällen und im täglichen Geschäfts- oder Schriftverkehr ist keine besondere Form vorgeschrieben; eine einfache Unterschrift genügt meist. Ist jedoch die Schriftform („wet ink“) erforderlich – beispielsweise beim Kauf eines Hauses – oder wird sie ausdrücklich vereinbart, muss das Dokument eigenhändig unterschrieben werden. Wird die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt, ist der Name hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen.
Michael Rohrlich führt in der Praxis das Beispiel einer kaufmännischen Rechnung an. Häufig findet sich inzwischen am Ende solcher Dokumente der Hinweis: „Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.“ Da für Rechnungen keine spezielle Formvorgabe besteht, ist grundsätzlich keine Unterschrift erforderlich, damit diese wirksam sind.
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz jedoch spezielle Schriftformen vor; dann ist eine handschriftliche Unterschrift oder alternativ eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) notwendig. Für die praktische Anwendung weist Michale Rohrlich darauf hin, dass gesetzlich in vielen Situationen keine Unterschrift gefordert wird. Es ist lediglich zu prüfen, in welchen Einzelfällen eine strenge Formvorschrift besteht.
Man sollte erst prüfen, ob sich der Einsatz einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) wirklich lohnt. In den meisten Fällen genügt eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur (FES), daher empfiehlt es sich, die Verwendung der QES auf das Nötigste zu beschränken – insbesondere dann, wenn gesetzlich eine strenge Schriftform vorgeschrieben ist. Für identitätsbezogene Anforderungen, etwa aus Haftungsgründen, kann ebenfalls mit einer FES gearbeitet werden.
Als Beispiel zeigt er eine pdf-Datei und demonstriert die Anwendung einer Qualifizierten Signatur im Praxisalltag.
Die Präsentation dazu kann auf der Homepage für die Konferenz eingesehen werden.
Die Moderatorin fasst zum Abschluss der Konferenz die letzten Tage und Themen zusammen.
Sabrina König und Peter Lindner bitten noch darum, an das Ausfüllen des Fragebogens zu denken.
Peter Lindner erinnert an den Beginn der Konferenz und an die Frage wie es 2026 weiter gehen soll. Für die nächste Konferenz hat sich die swb AG bereit erklärt, die Konferenz 2026 auszurichten. Für 2027 wird energy Nürnberg die Organisation übernehmen.