TAGUNGSPROTOKOLL

1. Tag – 13. November 2018

Torsten Leixnering heißt alle Teilnehmer in Schwerin herzlich willkommen und wünscht allen interessante Vorträge und Gespräche.

Er begrüßt Dr. Josef Wolf (Geschäftsführer Stadtwerke Schwerin GmbH), der seinerseits alle herzlich willkommen heißt. Er hat sich vorhin mit Herrn Müller ausgetauscht. Als Energieversorger hat es in den vergangenen Jahren eine Veränderungen zu der Verarbeitung von Daten gegeben. Datenschutz heißt auch, was ist mit den Daten, die verarbeitet werden. Das sind Themen, mit denen sich die Geschäftsführung beschäftigt und die in dem neuen Markt wichtig sind. Vor ca. 10 Jahren wurde eine IT-Tochter gegründet – als Auftraggeber muss man mehr hinschauen, ob es funktioniert. Die vielschichtigen Themen sind ja auch Gegenstand der Konferenz.

Ute Becker-Frenzel (Öffentlichkeitsarbeit Stadtwerke Schwerin GmbH) stellt Heinz Müller vor. Er ist Landes-Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern. Frau Becker-Frenzel erläutert kurz seinen beruflichen Werdegang.

Herr Müller dankt für die ausführliche und freundliche Vorstellung. Zu einer möglichen Verknüpfung zwischen Datenschützer und Stadtwerke ist ihm die Daseinsvorsorge eingefallen. Die, die Daseinsvorsorge betreiben, sind vorrangig Stadtwerke. Die Daseinsvorsorge ist in Deutschland ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der in der politischen Diskussion eine wichtige Rolle spielt. Die Daseinsvorsorge umschreibt die Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleistungen – also die Grundversorgung. Was diese Vorsorge genau im Einzelnen umfasst und was zwingend dazu gehört, ist nirgends konkret definiert. Herr Müller greift dies auf und erläutert den historischen Hintergrund. Jetzt ist es die digitale Daseins-Vorsorge. Stadtwerke stellen sich zunehmend dieser Aufgabe. Bei alledem sind Stadtwerke aber Dienstleister für die Bürger und Städte und haben einen öffentlichen Auftrag. Er ist davon überzeugt, dass diese Unternehmen in die öffentliche Hand gehören und, wenn sie da herausgenommen wurden, wieder dahin zurückzuführen sind.

Stadtwerke haben eine besondere Verantwortung, der sie sich stellen und die auch wahrgenommen wird. Wenn sich jemand bei der öffentlichen Aufgabe derart engagiert, sollte dies auch beim Datenschutz tun. Datenschutz geht in 2 Richtungen. Einmal handelt es sich um die Daten, die von den Stadtwerken verwaltet werden und dann ist da noch die Frage des Beschäftigtendatenschutz. Hier muss er feststellen, sind Stadtwerken nicht immer besser als jedes anderes Unternehmen. Insgesamt ist das Thema Beschäftigtendatenschutz noch in den Kinderschuhen, dem man sich nicht mit der nötigen Intensität gewidmet wird. Weiterer Aspekt ist die Zusammenarbeit BR, AG und, bDSB, Datenschutz-Behörde. Man sollte sich prinzipiell als Partner verstehen. Beide Seiten müssen den Datenschutz praktizieren. An beiden Tagen werden diese Themen behandelt. Bei der EU-DSGVO hat die europäische Kommission angekündigt, dass 2020 ein Bericht erstellt zu den Erfahrungen. Wenn die Teilnehmer Ideen, Anregungen und Hinweise haben, wäre es hilfreich diese an die Datenschutzbeauftragten zu melden.

Die Mitglieder des Arbeitskreises stellen sich im Einzelnen vor und jeder gibt einen kurzen Überblick über seine Aufgabe im Arbeitskreis:

Peter Lindner ist Sprecher des Arbeitskreises.

Sonja Detmer unterstützt ihn als zweite Sprecherin.

Sina Alexi ist neu im Arbeitskreis und noch in der Einführungsphase.

Petra Burgmann schreibt das Konferenzprotokoll.

Stefani Erdelbrauk „schlägt die Brücke“ zu der jüngeren Generation.

Angela Scholz ist für die Fragebögen zuständig.

Andreas Born übernimmt Aufgaben in Foren / im WorldCafé.

Sebastian Zillmer unterstützt bei der Teilnehmer-Datenbank.

Mario Rosso kümmert sich um die Fotografie.

Peter Goor unterstützt bei Foren und im WorldCafé.

Kai Schindler pflegt die Internetseite.

Andreas Schöniger hat die Informationssicherheit zum Thema.

Torsten Leixnering ist neu und hat direkt die Konferenz ausgerichtet.

Frau Becker-Frenzel stellt als ersten Referenten RA Ulf Lappe und seinen Werdegang vor. Er übernimmt die Thematik EU-Datenschutzgrundverordnung: Was hat uns die Verordnung gebracht? Zu Beginn erläutert Herr Lappe die Historie zum Datenschutzrecht und beginnt mit dem Volkszählungsurteil 1983, welches 1990 zum „Neuen“ Bundesdatenschutzgesetz“ geführt hat. Eine Novellierung hat 2009 stattgefunden. Bereits 2016 hat es die EU-DSGVO mit einer 2jährigen Übergangsfrist gegeben, die im Mai 2018 abgelaufen ist.

Herr Lappe gibt einen Überblick über die Grundzüge des Datenschutzrechts. Der wichtigste Grundsatz ist das Verbotsprinzip. Eine Frage zur Einwilligung gibt es aus dem Plenum: „Ist es richtig, dass eine Einwilligung zwingend schriftlich abzugeben ist.“

Dem Grundsatz nach war sie in der alten Gesetzgebung schriftlich abzugeben. Die Schriftform hat der Gesetzgeber (hier EU) neu definiert. Bei der Einwilligung gibt es keine Formvorschriften; also keine Schriftform. Der Verarbeiter muss aber die Einwilligung nachweisen können, dann ist unschwer möglich. Darum gehen viele zur schriftlichen Einwilligung über.

für den Beschäftigtendatenschutz ist es anders: Nach § 26 BDSG neu ist die Schriftform erforderlich.

In dem Zusammenhang erklärt Herr Lappe, was eine Einwilligung voraussetzt: Informiertheit (keine Pauschaleinwilligung) und Freiwilligkeit (keine „Wenn-dann-Systematik“). Des Weiteren geht er auf die gesetzlichen Erlaubnistatbestände ein (DSGVO, BDSG-neu, BetrVG, weitere Spezialgesetze). Zu den Spezialgesetzen ist auch das KUrhG zu zählen, wobei hier noch die Rangigkeit zu klären sei. RA Lappe meint aber, dass jeder gut beraten ist, sich an das KUrhG hält.

Das (bisher in Deutschland geltende) materielle Datenschutzrecht wird durch die DSGVO kaum verändert. Herr Lappe gibt Beispiele über „Was bleibt?“ – „Was ist neu?“ Unter anderem gibt es eine Vielzahl formeller Verpflichtung und auch der Sanktionsrahmen wird deutlich erhöht. Herr Lappe geht auch auf die Betriebsvereinbarung als Erlaubnistatbestand ein. Dies ist ausdrücklich in § 26 Abs. 4 BDSG-neu geregelt und gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Ausgehend von Art. 88 DSGVO gilt § 26 BDSG-neu „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigtenverhältnis“ ist in Absatz 2 ist die Einwilligung ausdrücklich für das Beschäftigungsverhältnis erwähnt. Im Beschäftigtenverhältnis hält Herr Lappe die Einwilligung allerdings als denkbar ungeeignetes Mittel.

Frage aus dem Plenum: Was ist, wenn bereits Mitarbeiter (am BR vorbei) eingewilligt haben – in dem konkreten Fall „Wenn ihr in GPS einwilligt, könnt ihr das Auto mit nach Hause nehmen“.

Herr Lappe weist in dem Fall auf die Mitbestimmung hin, denn dies ist neben der Einwilligung die zweite Grundvoraussetzung für die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen. Eine Verhandlungsgrundlage ist z. B. die Betriebsvereinbarung. Zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen gibt es aktuelle Fragesellungen. Zum Beispiel: Muss sich die Betriebsvereinbarung auch an Art. 5 DSGVO Treu & Glauben messen lassen. Gibt es einen erweiterten Prüfungsmaßstab nach Art. 88 DSGVO?

Die Frage „Ist der BR Verantwortlicher nach der DSGVO?“ steht seit der Einführung sehr stark im Vordergrund. Bisher war der BR Teil der verantwortlichen Stelle. Seit Mai wird nur noch von […]„andere Stelle, die alleine oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke[…] gesprochen. Es wird befürchtet, dass die Aufsichtsbehörde dahingehend beschließt. Das hätte einige einschneidende Folgen:

  • Der BR hätte unter anderem ab elf Mitglieder die Pflicht zur Bestellung eines DSB
  • Die Informationspflicht muss eingehalten werden und einiges mehr.

Das Gesetz definiert einen Verantwortlichen derart, dass dieser über Zwecke und Mittel entscheidet. Hier stellt sich die Frage, ob der BR wirklich über die Zwecke (=BetrVG) und die Mittel (=Arbeitgeber) der Datenverarbeitung entscheidet. Daraus ergibt sich die Diskussion, ob der BR dann nicht der Kontrolle des bDSB unterliegt.

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, dass sich der Betriebsrat ein eigenes Datenschutzmanagement gibt:

  • Abschreiben beim Arbeitgeber ausdrücklich erwünscht
  • Löschfristen werden statuiert
  • ggf. eigener Datenschutzverantwortlicher (BR-DSB) wird ernannt
  • Verpflichtungserklärung für (Ersatz-)BR-Mitglieder
  • Und ganz wichtig: jährliche Berichterstattung an Arbeitgeber/DSB (analog Auftragsverarbeitung

– Überwachungspflicht nach Art 39 I b „erledigt“

– Umsetzung Geschäftsordnung (ggf. BV)

Im Anschluss stellt Frau Becker-Frenzel Jörg Heynkes mit dem Thema Künstliche Intelligenz = Der digitale Retter? vor. Herr Heynkes macht deutlich, dass die digitale Welt nicht das Öl von morgen ist; es ist bereits das von heute. Er stellt die digitale Welt der Zukunft vor.

In dem Zusammenhang stellt er auch die Unwucht der Plattform-Ökonomie vor. Dazu gehört, dass die USA den höchsten Welt-Umsatz in diesem Bereich macht, gefolgt von Asien. Europa ist mit 3 % ziemlich weit abgeschlagen.

Das was gerade passiert ist die 4. industrielle Revolution. Die drei vorangegangenen haben dies wesentlich vorbereitet, die bereits zu der Zeit der Dampfmaschinen begonnen haben.

Das was gerade passiert, ist nicht trivial sondern das Ende der Dummheit. Anhand eines Beispiels erklärt er diese Aussage näher. Die Systeme werden immer besser – mit jedem Tag, jeder Minute. Er zeigt mehrere Spots die diese Aussage untermauern. Wie werden über diese Systeme die Welt und unserem Umgang miteinander verändern. Künstliche Intelligenz macht Dinge möglich, die bisher nicht möglich waren.

Herr Heynkes stellt Pepper vor – der erste humanoide Roboter Europas. Pepper hat zwei Nachteile: er kann nicht gehen, nur rollen und er kann keine Lasten tragen.

Was können seine Nachfolger? In einem weiteren Film (Atlas von Boston Dynamics) wird der Fortschritt verdeutlicht. Vor 5 Jahren haben Entwickler ausgeschlossen, dass ein Roboter derartiges kann. In der Künstlichen Intelligenz sind extreme Sprünge zu verzeichnen.

Sophia (ein weiterer Robotor) sprach erstmalig vor der CNBC. Humanoide Roboter werden in einigen Jahren selbstverständlich in unser Leben integriert und auch in Haushalten Einzug halten. Auch die Technologie für Sharing Ökonomie wird sich in unserem täglichen Leben ausbreiten. Anhand weiterer Beispiele stellt er vor, wie zukünftig jedes Produkt kommunikativ wird. In der 4. industrielle Revolution geht um Ernährung, Energie, Mobilität – ohne die Welt zu zerstören.

In Bezug auf die Ernährung erklärt er „In-Vitro-Fleisch“ und Stadtfarmen. Weiter geht Herr Heynkes darauf ein, dass die Energieversorgung intelligent, dezentral und erneuerbar wird –> 100 % Energie. 2022 werden Erneuerbare Energien die preiswerteste Energiequelle der Welt beim Bau eines neuen Kraftwerks – in jedem Land. Wenn diese Thematik und die Speichermöglichkeiten weiter ausgebaut und weiterentwickelt werden, werden Milliarden verschoben.

In der Mobilität wird sich auch einiges ändern. Die Zukunft ist der Elektromotor. Nach dem Antrieb wird der Fahrer ausgewechselt. Nicht mehr der Mensch fährt, sondern ein Roboter. In dem Zusammenhang stellt er einen Film von Mercedes Benz vor, der deren Vision der Zukunft vorstellt. Zum Vergleich stellt er vor, wie Google über das Thema E-Mobilität und autonomes Fahren denkt. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass Google kein Lenkrad mehr einbaut, weil es überflüssig ist. Nach dem Antrieb und dem Fahrer, wechselt der Eigentümer, es nennt sich Schwarm-Mobilität. Er vereint ÖPNV und Individualverkehr. Die Stadtentwicklung wird neu gedacht. Es wird Raum zur Entwicklung geschaffen, da es u. a. weil es keine nicht genutzt Fahrzeuge gibt. Es wird aber auch in der Industrie Veränderungen geben: Autoreparaturen und Autohäuser, Ersatzteillieferungen u. v. m. wird es nicht mehr geben. Es wird ein neues Mensch-Maschinen-Verhältnis geben.

Wir brauchen Maximale Flexibilität. Wir brauchen Führung. Es wird sich alles verändern: Regeln, Märkte, Werte Institutionen, Unternehmen. Der Mensch muss aber im Zentrum bleiben.

Die staatlichen Systeme müssen umgebaut werden, sie sind für die Zukunft nicht gebaut. Die Frage. ob unser Wirtschaftssystem noch zukunftsfähig ist, wird diskutiert werden.

Die Veränderung zu begleiten, wird Mut erfordern. Es hat immer Menschen gegeben, die die Probleme der Welt begleitet haben. Herr Heynkes schließt seinen Vortrag mit einem Film von Apple ab, der alle Menschen zeigt, die unsere Welt verändert haben. Er bittet: Werden Sie alle Zukunftsmacher. Er appelliert aber auch, dass Künstliche Intelligenz Kontrolle braucht und die Politik / Politiker müssen sich um das Thema kümmern.

Es werden durch die Veränderungen neue Jobs entstehen – Routineaufgaben wird es nicht mehr geben, da sie wegfallen und durch Algorithmen und Robotern übernommen und unsere Wertschöpfung steigern werden. Denn jegliche Künstliche Intelligenz brauchen keine Pausen oder Urlaub.

Zum Ende des ersten Konferenztages gibt es noch organisatorische Hinweise zur Abendveranstaltung.

 

2. Tag – 14. November 2018

Der zweite Konferenztag beginnt mit organisatorischen Hinweisen durch Peter Lindner:

Ø Wie im Programm angekündigt gibt es drei Themen für das WorldCafé:

  • Workforce-Management
  • E-Learning und
  • Agile Arbeitsmethoden.

Zusätzlich ist ein 4. geplant, das aus dem Plenum besetzt werden kann. Wer von den Teilnehmern ein Thema hat, was er gerne diskutieren möchte, kann sich melden. Dann wird das WorldCafé entsprechend vorbereitet.

 

NACHTRAG: Als 4. Thema wird SAP HANA gewünscht. Herr Herholtz hat Zeit und wird das WorldCafé begleiten.

Ø Die nächste Konferenz wird in Wuppertal stattfinden. Wie der Arbeitskreis heute erfahren hat, findet gleichzeitig der Deutsche Betriebsräte-Tag statt (5. – 7. November 2019). Da auf Nachfrage nicht sehr viele Teilnehmer an dem Betriebsräte-Tag teilnehmen werden, wird die Konferenz in dem Zeitraum bleiben.

Ø Da der Referent Karl-Heinz Brandl abgesagt hat, wird der Programmpunkt „E-Learning und Wissenstransfer“ von Claudia Schmitz übernommen.

Frau Becker-Frenzel übernimmt die Moderation und stellt den ersten Referenten des Tages, Peter Herholtz, vor. Er informiert über das Thema SAP HANA im Kontext der Mitbestimmung.

HANA ist eine „In-Memory-Datenbank“ – heißt: Gängig ist heute externer Speicher, wie USB-Stick, CD, Hauptspeicher oder ähnliches. Hat den Nachteil, alles ist langsamer als das, was im System passiert oder es ist ein flüchtiges Speichermedium. In-Memory-Datenbank bedeutet, dass die gesamten Daten vollständig im Hauptspeicher abgelegt (100 TB und mehr) und dort auch vor Datenverlust durch Stromausfall abgesichert sind. Der Hauptspeicher ist in diesem Sinne nicht mehr flüchtig.

SAP HANA ist auch Spaltenorientiert. Anhand einer Grafik erläutert er, was das in der Datenbank bedeutet. Mit spaltenorientierter Speicher kann man viel Speicher sparen, beschleunigt und vereinfacht nicht nur den Zugriff auf die Daten. Er erleichtert auch das Hinzufügen von neuen Spalten und damit die Schaffung neuartiger Verknüpfungen. Das was da passiert erschwert das Thema Datenschutz.

Bei HANA handelt es sich nicht nur um ein Release oder eine SAP-Ebene, sondern um eine grundlegende Entwicklung des SAP-ERP-Systems weg von SAP R/3. Ziel ist es, dass alle klassischen Business-Suite-Anwendungen inkl. SAP BW bis spätestens 2025 durch die S/4 HANA-Plattform ersetzt werden. Die Frage ist dann, was man von den Elementen nutzt. Bei der Migration werden alle Prozesse betrachtet und umgesetzt. Der Umstieg ist mehr als nur ein Release-Wechsel. die Technologie wird zu einer Vielzahl von Entwicklern brauchen.

Herr Herholtz stellt die Frage, was zu regeln ist. Die Antwort mit einem Augenzwinkern: …das übliche!? Ein Weg: die Nutzung der DSGVO mit den dort formulierten Grundsätzen und Pflichten. Er bezieht sich auf Artikel 5 der DSGVO und den dort aufgeführten Grundsätzen. Die Einzelheiten werden von ihm erläutert und mit Beispielen hinterlegt.

Die Umsetzung der DSGVO ist (eine) Voraussetzung für die Nutzung von SAP S/4 HANA hinsichtlich der Daten der Beschäftigten in der im Buch Datenschutz mit SAP beschriebene Weise, auf Basis einer Betriebsvereinbarung.

Im nächsten Vortrag von Gerhard Kullmann geht es um Agile Arbeitsmethoden und Handlungshilfen für Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung. Er stellt die Frage, ob Agil der neue Hype oder alles nur ein Irrtum ist? Wegen der dynamischen Marktentwicklung muss man schneller werden, mit der Unberechenbarkeit und Komplexität muss umgegangen werden statt sie beherrschen zu wollen und die Grenzen des Wachstums sind größer und komplexere Organisationen à Steuerbarkeit. Die zwei Quellen in Europa sind Teilautonome Arbeitsgruppen und Projektmanagement und Agiles Manifest als Weiterentwicklung der PM-Methode in der Softwarebranche. Beide haben eine gemeinsame Leitidee: anspruchsvolle lernförderliche Arbeitsaufgaben sind die optimale Beschäftigungssicherung und wirtschaftlich für das Unternehmen

Agiles Arbeiten ist ein wertebasiertes Managementmodell, das in dem Hype etwas in den Hintergrund getreten ist. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung sind die agilen Methoden sehr genau beschrieben und relativ restriktiv.

Herr Kullmann geht im Weiteren auf das „Agile Maifest“ als kleinster gemeinsamer Nenner aller agilen Vorgehensmodelle ein. Auch zeigt er „Agil in fünf Punkten praktisch“: die Transparenz, das zeitliche Feedback, die Selbstorganisation, Kundenverbindung, Commitment.

In dem Zusammenhang erklärt er, was Scrum bedeutet und wie es funktioniert. Scrum ist die Methode, die in als agile Arbeitsmethode am häufigsten angewendet wird. Es gibt im Scrum-Prozess drei Rollen: Product Owner, ScrumMaster und Team. Die einzelnen Rollen und Aufgaben werden kurz umrissen dargestellt. Die Dauer von Agile Teams kann zwischen 3 Monaten und 2 Jahren liegen. Agile Arbeitsformen sind nicht für „nebenbei“ geeignet. Seine Erfahrung: Mindestens 60 – 70 % der Zeit sollte im Team verbracht werden. Den Ablauf eines Scrum-Prozesses stellt Herr Kullmann anhand einer Grafik

Im nächsten Schritt erklärt Herr Kullmann, was die Arbeit in und mit agilen Teams für die Mitarbeiter, die Führung und das Führungsverständnis bedeutet. Unter anderem: Transparenz schaffen und aushalten, Vertrauen und Verbundenheit schaffen, Systementwicklung, Selbstführung.

Es gibt viele Vorteile, die zurück gespiegelt werden, so dass agiles Arbeiten für MA attraktiv ist. Die Arbeitsmethoden bergen aber auch Risiken für Beschäftigte: Leistungs- und Verhaltenskontrolle auf kleinster Ebene, keine oder schlechte Abstimmung mit den bisherigen Strukturen und Hierarchien und Arbeitszeitgestaltung wird zum gruppendynamischen Prozess.

Die Gestaltungs- und Einflussbereiche für den BR bei der Einführung agiler Arbeitsmethoden bestehen u. a. darin Rollen zu definieren und abzugrenzen, den Einführungsprozess zu begleiten (agiles Arbeiten kann nur agil eingeführt werden). Die Teams brauchen auch Begleitung und Qualifizierung, um die neuen Rollen wahrnehmen zu können.

Agile Teams sollen Eigendynamik entwickeln, trotzdem müssen sie vor Überlastungen geschützt werden. Auch auf ausreichende Kapazitäten (i. d. Regel zwischen 6 und 11 Mitgliedern) muss geachtet werden, damit sie sich selbst steuern können. Die Kapazität muss den Aufgaben entsprechen. Auch die Mischformen (agile Teams und bisherige Strukturen) müssen klar geregelt werden. Transparenz ist im Team notwendig, braucht aber einen Rahmen und darf nicht zur individuellen Leistungskontrolle missbraucht werden.

Die Beschäftigen müssen in den neuen Methoden, Rollen und Teamarbeit für Teams und Führungskräfte qualifiziert werden.

Es wird aus dem Plenum nach den Konsequenzen der Mitbestimmung gefragt. Die Taktung der Mitbestimmung und der Ergebnisse ist nicht gleich. Wenn das gesamte Unternehmen agiler wird, wird der BR nicht umhinkommen, sich in der Frage der Mitbestimmung anpasst. Die Mitbestimmung muss in die Teams implementiert und geregelt werden.

Nach der Pause geht es mit Claudia Schmitz weiter, die E-Learning, heute und morgen vorstellt. Ihr Ziel ist es heute über E-Learning aufzuklären. Da es für den BR mitbestimmungspflichtig ist, wird sie die wichtigsten Begriffe rund um das E-Learning erklären. Zu den Schlagwörtern gehören Methoden wie WIKI, MOCC, Videokonferenzen, interaktives Whiteboard, Blended Learning (E-Learning mit Präsenzanteile), CBT & WBT. Es ist ihr wichtig, dass die Teilnehmer Hintergrundwissen mitnehmen – die Technik zu verstehen ist weniger ihr Ziel. Es soll ein Gefühl vermittelt werden, ob es bei einer Einführung kritische Punkte gibt, die hinterfragt werden müssen.

Die Vorteile von E-Learning sind, dass es (zumindest langfristig gesehen) Geld spart, es ist Orts- und zeitunabhängig, spart manchmal Nerven, es spricht die neue Generation an (Freiheit, Flexibilität) und ist individuell in Tempo und Lerntyp sowie weniger Bloßstellung. Es gibt auch Gefahren, wie z. B. Kurzfristiger Eventcharakter, Second Screen Ablenkung (Ablenkung durch anderes – Handy etc.), Distanz, Konsumhaltung, keine Didaktik, viel Technik und unterschätzte Qualität. Zur Verdeutlichung zeigt Frau Schmitz Videosequenzen. Deutlich wird, dass Video nicht gleich Video ist. Es kann langweilig und monoton sein oder auch locker und witzig.

Medien- und Digitalkompetenz des Lerners, ein pädagogischer Tutor, die Qualität der Inhalte, die Technikunterstützung, das Engagement des einzelnen und die Relevanz sind ebenso Erfolgsfaktoren wie die Usability. Die Trends gehen zum Learning Nuggets (kleine Lerneinheiten, Lernhäppchen), Alexa Skill, ibeacon, Virtual / Augment Reality und zum Machine Learning. Die einzelnen Trends werden von Frau Schmitz erklärt.

Zum Ende des zweiten Konferenztages gibt es noch organisatorische Hinweise auf die Abendveranstaltung und für den nächsten Tag.

 

3. Tag – 15. November 2018

Der letzte Konferenztag beginnt mit einem kurzen Rückblick auf den gestrigen Abend. Direkt im Anschluss stellen die Arbeitskreis-Mitglieder die Ergebnisse zu den Themen aus den einzelnen WorldCafés vor. Die Einzelheiten dazu können den Fotoprotokollen entnommen werden.

Als ersten Referenten stellt Frau Becker-Frenzel Dr. Ulrich Bochum vor. Sein Vortrag beschäftigt sich mit Personalinformationssysteme (geplant: Workforcemanagement).

Als erstes geht Herr Bochum auf neue Personalinformationssysteme ein und erläutert, dass diese Personalprozesse rund um Zielvereinbarung und Leistungsbewertung, Entlohnungsplanung, Recruting, Talent-Planung, Entwicklungs- und Nachfolgeplanung ab.

Es gibt verschiedene Systeme, die diese Informationen bereitstellen. Dazu gehört unter anderem SuccessFactors, welches zu SAP gehört. Alle auf dem Markt befindlichen Systeme haben einen modularen Aufbau gemein. Es soll als Tool die Agilität zunehmend unterstützen. Das von SAP bisher verfügbare HCM war eine Personalverwaltungssoftware, die auch MA-Daten sammelte. SuccessFactors geht noch eine Stufe weiter: Mitarbeiterdaten werden mit Unternehmenszielen verknüpft, so dass die Mitarbeiter quasi in die Unternehmensstrategie eingebunden werden.

Im Wesentlichen geht es um die Bausteine für die Personalprozesse wie Zielvereinbarung, Leistungsbeurteilungen etc.

Eine weitere Möglichkeit ist Workday HCM, welches die Vergütungsplanung mit dem Talentmanagement „Wie ist die MA-Leistung? Wie ist das Potenzial? kombiniert. Er gibt anhand einer Folie einen ersten Eindruck und einen Überblick über SuccessFactors.

Die im SAP ERP HCM – Funktionen im Talent Management werden von ihm u. a. anhand einer Talentmatrix vorgestellt. Weitere Möglichkeiten werden aufgezählt und erläutert. in einer Prozessvereinbarung ist das Gesamtbild im Überblick zu behalten. Für den Betriebsrat heißt es, sich frühzeitig in das Gesamtprojekt einzuklinken und – wenn möglich – eine Vereinbarung abzuschließen. Es sollte aber keine Vereinbarung zur Einführung des SuccessFactors-Moduls abgeschlossen werden, ohne dass die zugehörigen Personalprozesse (wie zum Beispiel Recruting oder Personalentwicklung) ebenfalls gemeinsam ausgestaltet und geregelt sind. Die Mitbestimmungspunkte werden in einer Übersicht dargestellt.

Betriebsvereinbarungen oder sonstige Regelungen und Informationen zum Ursprungsthema Workforcemanagement werden vom Arbeitskreis in anonymisierter Form auf der Homepage zur Verfügung gestellt.

Nach der Kaffeepause stellt Frau Becker-Frenzel den nächsten Referenten vor: Joachim Harder stellt das Digitale Erbe vor.

Grad in Zeiten der Werbeslogan „Daten sind das neue Öl“ wird die Tatsache, dass wenn wir für Software/Apps bzw. für Ware(n) kein Geld bezahlen, bezahlen wir mit unseren Daten bzw. sind wir die Ware(n).

In den ersten 8 Jahren von Facebook sind bereits 30 Mio. Nutzer gestorben. Wenn sich kein weiterer Nutzer bei Facebook anmelden würde, gäbe es im Jahr 2100 kein Facebook mehr. Der Durchschnittsnutzer bei FB ist zwischen 55 – 65 Jahre alt – die Jüngeren gehen raus.

Herr Harder bietet ein kleines Experiment an und bittet die Teilnehmer ihre digitale Umgebung aufzuschreiben. Im Anschluss gibt er einen kleinen Auszug zu Themen, an die beim digitalen Nachlasse gedacht werden sollten: PC, Handy, Navigationsgerät, Onlineportale, Bankingportale, Verträge (Telefon etc.). Eine Checkliste fügt Herr Harder der Präsentation an. Er gibt den Tipp, diese digitalen Spuren in Ruhe aufzuschreiben und sich zu fragen:

  • Welche Dienste werden genutzt?
  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Welche Zugangsdaten werden genutzt?
  • Wer nutzt die Daten
  • Wem nützen die Daten?

Als zweites sind Entscheidungen niederzuschreiben, welche Daten sind wirklich wichtig und welche können gelöscht werden. Dann kann das Testament erstellt werden, dem die Dokumentation der Zugänge und Hard-/Software angehängt werden. Alles sollte bei einer Vertrauensperson (Notar) hinterlegt werden. Es sollte jemand benannt werden, der das digitale Erbe verwalten soll. Eventuell können die Zugangsdaten in einem Passwort-Manager verwaltet werden und der Masterschlüssel mit hinterlegt werden.

Eine Vorsorge-Möglichkeit ist der Google Inaktivitätsmanager, für Google-Konten. Es wird eine Wartefrist angelegt, nach der die Daten als inaktiv eingestuft werden. Vor Ablauf der Frist gibt es eine Erinnerung und man kann die Frist verlängern.

Von Unternehmen, die digitale Nachlässe verwalten, indem sie den PC eines Verstorbenen durchsuchen, ist abzuraten.

Wenn jemand verstorben ist – was kann man tun?

  • Urkunden beschaffen (Geburts- und Sterbeurkunde, Erbschein)
  • Anbieter kontaktieren (Facebook, Onlinekonten etc.), Online-Abos kündigen
  • Daten sichern, löschen

Falls der digitale Nachlass nicht geregelt ist, sollte ggf. externe Spezialisten aufgesucht werden. Die haben Erfahrung mit diversen (auch internationalen) Diensten. Auch kennen sie sich mit gesetzlichen Regelungen aus (Rechte Dritter) und wissen um die Nutzungsbedingungen von Online-Angeboten (Lizenzrecht).

Was müssen Betriebsräte beachten? Der Datenschutz muss eingehalten werden (Zweckbindung, Erlaubnisnormen).

Es sollten Regelungen zur betrieblichen Nutzung geschäftlicher Kommunikationsmittel (z. B. als BV). Kritisch sind Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) für die betriebliche Nutzung.

Den Umgang mit den Daten von verstorbenen Mitarbeitern zu regeln ist nicht notwendig. Notwendig ist aber auf jeden Fall der Umgang mit persönlichen Daten von Mitarbeitern, z. B. im Kontext von E-Mail-/Internetnutzung.

Sonja Detmer bedankt sich bei den Teilnehmern und bittet noch einmal um die Abgabe der Fragebögen.

Zum Abschluss der Konferenz gibt es noch den Ausblick auf die weiteren Konferenzdaten:

05. bis 07. November 2019 Wuppertal

2020 in München

Für das 2021 steht noch kein Ausrichter fest.

Torsten Leixnering bedankt sich als Ausrichter noch für die Teilnahme und wünscht allen eine gute Heimfahrt.