Leitung des Forums:Walter MichnikDEW21
Protokollführung:Günter SchneiderMVV AG
Referenten:Ingmar Carlbergbit, Bochum
Karin SchulerDatenschutz und IT-Sicherheit

 

Falldiskussion

  • Techn. Aspekte
  • Kontrollfragen
  • Regelungsansätze
    • Mitbest./Datenschutz
    • Überw. Freie Zone
    • Kommunikation
    • Konfliktlösung versus vorgegebener Plan
    • Ethische Gestaltungsgrundsätze

 

Themen:

  • Außendienst im Nachinkasso
  • Mobiles Anlagevermögen, Möbel usw.
  • GIS Graphisches Informationssystem (Straßenbahnweichen, Fahrleitung, Reparatur und Reinigungspersonal, Instandhaltung betroffen
  • Rohrnetzüberwachung
  • Zählererfassung Fernabruf Zählerstände, Übermittlung an Firma
  • Entstörungsmonteure von zu Hause, nach zu Hause, außer Montag und Freitag
  • Speicherprogrammierte Steuerung über die Bewegungsmelder
  • Handyortung
  • Elektronisches Fahrtenbuch (Chipkarte im Auto) hier kann alles überwacht werden, einschließlich Stand- und Krankheitszeiten

 

Wenn Projekt ansteht, welche Fragen sind zu stellen im Hinblick auf Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

Grundsätzliche Frage: Wo macht es bei einem Stadtwerk Sinn?

Einsatzmöglichkeiten könne sich erst entwickeln. Technik da, sie wird irgendwann genutzt

 

Technische Unterschiede verschiedener Ortungsmöglichkeiten:

  • Satellitenortung (GPS)Weltweit verfügbar ca. 30 Satelliten. Durch gleichzeitige Peilung wird das System sehr genau. (wenige Meter) Handys mit GPS-Empfänger z.B. für Notfälle.
  • Handyortung (GSM/GPRS/UMTS)Funktioniert über Antennen Läuft über Provider und sonstigen Diensteanbietern
  • RFIDlohnt sich bei Laptops Firmenvermögen usw.

 

Mitbestimmung 87 1.6 ist der beste Weg um diese Dinge zu beeinflussen, er ist unstrittig. Einstieg in Gestaltungsprozess. Was der Betriebsrat gestalten möchte ist ihm freigestellt.Gestaltung sollte das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten, mindestens so wie im privaten Bereich sicher stellen. Hier greift der Datenschutz ein. Beachtung des §2 Grundgesetz (Menschenwürde) zu starke Überwachung.

Kontrolle geht immer in die Richtung Arbeitsplatzabbau.

Offizielle Begründungen sind immer zu hinterfragen, um versteckte Ziel aufzudecken.

Bei Rationalisierung gibt es kein Mitbestimmungsrecht, erst wenn das BetrVG greift, tritt der Betriebsrat auf den Plan. Bei diesem Thema kommt das BdSG und das Grundgesetz hinzu.

Hier draus einen Erziehungsprozess entwickeln, insbesondere Absprachen und rechtzeitige Information (6 Wochen). Z.B. einen Ausschuss wo Informationen über Investitionen vorgelegt werden. Wertgrenze z.B. 5000 €. Wirtschaftsausschuss reicht nicht.

Arbeitgeber kann kein Thema verbieten!

Die Gegenseite kocht nur mit Wasser.

 

Gestaltungsgrundsätze:

Was wird unabdingbar benötigt um Gestaltungsvorschläge für eine geplante Anwendung machen zu können.

  • Information über die betroffenen Prozesse
  • Schnittstellenbeschreibung
  • Rollen- und Berechtigungskonzept
  • Auswertungsmöglichkeiten
  • geplante Auswertungen
  • Empfänger der Auswertungen
  • Wer erstellt die Auswertungen
  • Ergonomie der Auswertung
  • Kosten-/Nutzenanalyse
  • Beraterbeteiligung
  • Datenschutz Stellungnahme
  • Technische Beschreibung
  • Berechtigungskonzept
  • Wer und Was soll gesteuert werden
  • Wer oder Was soll kontrolliert/überwacht werden.
  • Einwilligung des Einzelnen
  • Konsequenzen aus verweigerter Einwilligung
  • Organisatorische Änderungen
  • Projektorganisation
  • Wurden Alternativlösungen geprüft?

 

Informationsquellen:

  • Arbeitgeber
  • BR-Berater
  • (BR-) Netzwerke