Leitung des Forums:Günther Hermannswb
Protokollführung:Günter WassermannStadtwerke Wuppertal
Referent:Ingmar Carlbergbit

 

Trotz der geringen Teilnahme an diesem Forum wurde sehr intensiv und ausführlich über das Thema und seine Auswirkungen auf die betrieblichen Belange diskutiert.

 

Ingmar Carlberg hatte für das Forum ergänzend zu seinem Vortrag umfangreiche Einführungs- und Hintergrundinformationen (siehe Foliensatz) zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem “Informatorischen Unbundling” zusammengestellt, die die Forumsdiskussion strukturierten.

 

Zusammenfassend können folgende Einschätzungen der Forumsdiskussion wiedergegeben werden:

  • Ausgangssituation und Grundlage zum “Informatorischen Unbundling” bildet das EnWG
  • Hieraus ergeben sich verschiedene “Szenearien” der betriebspolitischen Umsetzung
  • Es stellt sich die Frage nach der De-minimis-Anwendung und wann sie angewendet wird..?
  • In diesem Zusammenhang wird auch “recht früh” die organisatorische Zuordnung des gesamten “Hausanschlussmanagement” problematisiert..?
  • Deutlich wird, dass betriebspolitische Umsetzung weniger ein IT-systemspezifisches Thema ist, sondern eher ein organisatorisches…
  • Systemspezifisch lassen sich grob zwei Varianten skizzieren:
    • das so genannte 2- Vertragsmodell, die Umsetzung im bisherigen “SAP IS-U++ – Umfeld” durch das Steuern der Zugriffe über ein Berechtigungskonzept und mit Integration von zusätzlichen Anwendungen für die externen Datenaustausche (“fremde” Netzbelieferung)
    • und das so genannte 2 Systeme- / 2 Mandantenmodell, das grundsätzlich auf getrennte Systemumgebungen in eigenständigen SAP-Umgebungen aufbaut bezogen auf die “Verträge” (Eigen- und Fremdlieferung)
  • Die eigentliche Problematik liegt jedoch in den “betriebspolitischen und damit organisatorischen” Auswirkungen
  • Das Aufbrechen der „Wertschöpfungskette“ beinhaltet die Aufspaltung eines Stadtwerkes in Abrechnung/Vertrieb und Netze und führt zur Zerschlagung der bestehenden Strukturen.
  • Um Abläufe über die Strukturen hinweg optimal zu organisieren werden Workflow und Businesswarehouse immer mehr ein Thema und müssen/sollten durch den Betriebsrat begleitet werden.
  • Die Aufspaltung von Prozessen führt zu organisatorischen Veränderungen und sind ggf. über BetrVG §§ 111 ff zu regeln.
  • IT ist Nebensache und die Regelung von Prozessen erfordert eine andere Regelungsstrategie.
  • Diese Regelungsmöglichkeiten könnten neben dem “klassischen” BetrVG, § 87, 1.6 (Datenverarbeitung personenbezogener Daten) z.B. aus BetrVG, § 87, 1.7  (Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften) und BetrVG § 80 (Allgemeine Aufgaben) abgeleitet werden. Gemeint ist u. a. das Arbeitsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitsbelastung.
    • Das Motto lautet dann wie folgt: Die Hindernisse und Überforderungen bei der Arbeit (wie z.B.: durch Aufspaltung und den daraus resultierenden Veränderungen der Prozesse und dann wieder Zusammenführen über Workflow) wieder in erträgliche Arbeitsbedingungen umzuwandeln.

 

Diese Zielsetzung, unter den neuen Voraussetzungen der Liberalisierung erträgliche Arbeitsbedingungen zu erreichen, wird jedoch als eine geringe Möglichkeit begriffen, um auf die Gestaltung der Prozesse einzuwirken. Gefordert ist einmal mehr überbetriebliche und damit kollektive Gegenwehr…