An dem Forum 4 nahmen 30 Teilnehmer teil, die am 2. Konferenztag von 14.00 bis17.00 Uhr konzentriert entlang der Themenstellung miteinander Erfahrungen austauschten und gemeinsam viele Problemstellungen diskutierten, um aus der Interessenslage von ArbeitnehmerInnen heraus Gestaltungsansätze für die betriebliche Praxis zu vertiefen. Die unterschiedlichen betrieblichen Erfahrungen wurden genauso ausgewertet wie zugleich überbetriebliche zum Kollektivschutz thematisiert wurden.

Das Forum wurde moderiert vom Kollegen Günter Wassermann (BR, WSW AG, Wuppertal) und dieSchriftführung übernahm die Kollegin Waltraud Kaiser (BR, EWAG Nürnberg), beide sind Mitglieder des BR-SAP-Arbeitskreises.

Einleitung
Zu Beginn des Forums wurde auf Wunsch der TeilnehmerInnen mit Hinweis auf die große Teilnehmerzahl auf eine Vorstellungsrunde verzichtet.

Zur Einleitung in den Themenkomplex und zur weiteren Strukturierung des Erfahrungs- und Diskussionsaustausch referierte der Moderator ein kurzes Eingangsstatement in Form von einführenden Thesen.

Bedeutung der Änderung der Arbeit durch neue Technologien – „eMail / Internet” und „alternierende Telearbeit” als Herausforderung für die BR-Arbeit
(Sechs einleitende Thesen, Günter Wassermann)

1.  Zur Bearbeitung der komplexen Themenstellung „Änderung der Arbeit durch neue Technologien – „eMail / Internet / alternierende Telearbeit” ist es sinnvoll, folgende begriffliche Unterscheidung vorzunehmen:

  • „eMail und Internet” sind Technologien der Infrastruktur zur Kommunikation und Informationsverarbeitung und bedeutsame IT-Infrastrukturelemente für neue DV-Anwendungsprojekte und Unternehmensveränderungen wie eBusiness/eCommerce/eProcurement – kurz: elektronisches Geschäftemachen über Internettechnologien durch Verlagerung der Einkaufs-/Verkaufstätigkeiten nach außen „hin zum Kunden” und Kostenreduzierung nach innen,
  • „alternierende Telearbeit” für abhängig Beschäftige ist eine gegenüber der traditionellen Beschäftigung andere Form der Arbeitsorganisation und damit des Beschäftigungsverhältnisses selber auf Basis der „neuer IT-Infrastruktur”.

2.  Wichtig für uns BR ist, dass wir prinzipiell zur Kenntnis nehmen sollten, dass neue Technologien immer die gewohnte Arbeitsweisen bis hin zu einschneidenden Unternehmensrestrukturierungen (Business Reengineering substanziell verändern:

  • überdeutlich wird dies bei der „alternierenden Telearbeit” und bei „eBusiness-Szenarien”
    – generell werden Arbeitsinhalte, Organisation, tarifliche und soziale Besitzstände bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen in ihrer Substanz verändert.

3.  Wir sollten davon ausgehen, dass neue Technologien und neue Arbeitsformen einer bestimmten Zwecksetzung unterliegen:

  • diese ist gesetzt durch die Interessenslage der Arbeitgeber, der Unternehmensleitungen in Stellvertretung der Anteilseigner (Profitmaximierung, Shareholder Value)
  • immer gilt es, Einsparungen auf der Kostenseite zu erzielen, wesentlich durch Rationalisierung „lebendiger Arbeitskraft” (…Produktionsfaktor)
  • im Bereich von „eBusiness-Szenarien” wird zudem eine Verbesserung der Einnahmensituation postuliert (…Markt- und Wettbewerbsfaktor)

4.  Hierbei ergeben sich entlang des vielschichtigen (nicht vollständig referierten) Bedingungszusammenhanges vielfältige Problemstellungen, Gefahren und Risiken aus der ArbeitnehmerInnen-Interessenslage:

  • Auswirkungen dieser neuen Technologien auf Arbeitsabläufe und Organisation bis hin zu Unternehmensänderungen und damit auf die Arbeitsweisen der Beschäftigten
  • Auswirkungen auf die tariflichen und sozialen Besitzstände
  • Auswirkungen auf den persönlichen und betrieblichen Datenschutz, Stichworte wie „gläserner Mitarbeiter”, „gläsernes Unternehmen”, „gläserner Kunde”
  • Auswirkungen auf das traditionelle Beschäftigungsverhältnis durch Formen der „Telearbeit” bis hin zur tendenziellen Auflösung in Richtung „Scheinselbständigkeit”.

5.  In diesem massiven Problemkontext sind wir als BR gut beraten,

  • die vorhandenen Betriebsvereinbarungen (BV) sorgfältig zu überprüfen (nicht nur DV-BV) und
  • für bestimmte, arbeitsorganisatorisch zusammenhängende Veränderungen des Einsatzes neuer Technologien eigenständige Betriebsvereinbarungen abzuschließen,
    • Stichworte der mitbestimmungsrelevante Sachverhalte können sein: Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Unternehmensveränderungen/Sozialplan nach BetrVG, Arbeitsplatz/Ergonomie (auch Software) nach der Bildschirmarbeitsverordnung sowie die jeweiligen weitergehenden betrieblichen Vereinbarungen.

6.  Wir sollten im Verlauf der Diskussion unsere betrieblichen Erfahrung austauschen und kollektive Gemeinsamkeiten herausarbeiten, um die massiv auf uns zukommenden Veränderungen im Arbeitnehmerinteresse mitzubestimmen
-Danke-

Von Seiten der TeilnehmerInnen wurde es begrüßt, das Forum entlang der Themenstellung begrifflich in zwei Themenbereiche zu trennen: zunächst den Erfahrungs- und Diskussionsaustausch zum „eMail/Internet” und daran anschließend eigenständig das komplexe Thema der „alternierenden Telearbeit”. Zu beiden Themen entwickelte sich eine lebhafter und breit angelegter Teilnehmeraustausch, der im folgenden skizzenhaft wiedergegeben wird.

1. Teil: „eMail / Internet”

Im Rahmen der Diskussion stellten sich zwei Grundpositionen heraus, die aufbauend auf die jeweils unterschiedlichen betrieblichen Erfahrungen unterschiedliche Beurteilungen über die Qualität von Betriebsvereinbarungen zulassen. Zum einen wird eine eigenständige Betriebvereinbarung als notwendig angesehen, da die eingesetzten Technologien eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle beinhalten und diese explizit und konkret zu regeln sind durch betriebliche Vereinbarungen. Zum anderen wird diese Technologie auch im Rahmen bestehender Betriebvereinbarungen zur DV zu regeln sein und ggf. ergänzt werden durch zusätzliche Maßnahmen.

Eine besondere Problematik bleibt jedoch bestehen, die Beachtung finden sollte und darüber waren sich alle Teilnehmer einig: Diese Technologien sind gegenüber Missbräuchen (…der Anwender, der Arbeitgeberseite gegenüber Mitarbeitern, i. S. des Datenschutzes etc.) systemtechnisch nicht 100%tig sicher zu machen und deshalb sind zwangsläufig zusätzliche organisatorische Maßnahmen notwendig.

Im folgenden eine sicherlich weiter zu vervollständigende Auflistung von Regelungs-Sachverhalten, die im Forum zu dieser Problematik gemeinsam erarbeitet wurde:

  • Für eMail/Internet (in betrieblichen Kommunikations-Netz) entweder eine eigenständige Betriebsvereinbarung anstreben oder vorhandene DV-Betriebsvereinbarung intensiv auf Übertragung prüfen
  • Regeln festschreiben, was nicht gemacht werden darf (Vertrauensschutz sensibler Daten, Leistungs- und Verhaltenkontrolle)
  • Betrieblichen Datenschutzbeauftragten einbeziehen
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle zweckbestimmt hinsichtlich Missbrauch definieren
  • Achtung: eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet systemtechnisch immer statt, für Firewall-Technologie (=systemtechnischer Abwehrmechanismus gegen „Angriffen”/Datenmissbrauch externer und interner unbefugter Dritter) sind solche Protokoll-Tools für die Funktion Systemadministration notwendig
  • Achtung: die Aufweichung der Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist für die KollegInnen sehr gefährlich und sollte hinsichtlich des „ordnungsgemäßen Betriebes der Firewall-/Datenschutzmaßnahmen zweckbestimmt und sattelfest beschrieben werden
  • Wichtig: „eMail und Internet” für alle betrieblichen Endanwender durchsetzen, da diese Technologien Schlüsselqualifikationen darstellen und im Sinne einer zukunftorientierten Personalentwicklung unabdingbare Voraussetzungen darstellen
  • Notwendige Anwenderschulungen zur Aufklärung und zur betrieblichen Anwendung vereinbaren, private Nutzung, die den betrieblichen Zwecken nicht schadet, sollte prinzipiell erlaubt sein (vgl. zum Telefon) – WEB-Führerschein, Schriftliche Erklärung, Potentiale der Protokollauswertungen etc.

Zusammenfassend wurde im Forum festgestellt, dass das jetzige BetrVG hinsichtlich der mitbestimmungsrelevanten Sachverhalte zu kurz greift und eine „volle” Mitbestimmung für arbeitsorganisatorische Veränderungen notwendig und überfällig ist.

2. Teil: „alternierende Telearbeit”

Die Fragen der Teilnehmer spannten sich von der Definition der „alternierenden Telearbeit” über Datenschutzaspekte, technische Probleme über Vernetzung, Ausstattung von Arbeitsstätten im Betrieb und zu Hause sowie dienstliche, tarifliche, soziale und gesetzliche Reglungsbedarfe.

Die Teilnehmer sehen, dass die „alternierende Telearbeit” der erste Schritt zur Heimarbeit und „Scheinselbständigkeit” sein kann!

Als Triebfeder für die Einführung von „alternierender Telearbeit” werden sowohl die Mitarbeiter als auch die Unternehmen und die gesellschaftlichen Bedingungen erkannt und der BR gerät somit in die Zwangslage, entsprechende Regelungen zu schaffen, die Missbrauch gegenüber Mitarbeitern verhindern und sozialen Besitzstand gewährleisten. Es wurde immer deutlicher, dass aufgrund fehlender rechtlicher und tariflicher Regelungen aufwendig und weitreichende betriebliche Vereinbarungen notwendig sind. Insbesondere muss verhindert werden, dass durch die „alternierende Telearbeit” die bestehende Firmenkultur zerschlagen wird. Auf Fragen wie: Wollen die BR weitere Arbeitszeitflexibilisierung, wo bleiben gemeinsame Feizeitblöcke? Wollen die BR weitere Individualisierung und Zersplitterung zulassen? Sind nicht verstärkt kollektive Interessen in den Vordergrund der Debatte zu rücken? gilt es, Antworten zu finden.

Aus BR-Sicht sollte die Entwicklung der „alternierenden Telearbeit” betrieblich mit strengen Maßstäben mitgestaltet und geregelt, aber auch die Gesetzgebung vorangetrieben werden, wie z. B. die Sicherstellung der sozialen Anbindung an das jeweilige Unternehmen und der Arbeitnehmerstatus selber! Gesellschaftspolitisch ist der Diskurs bedeutsam, nicht nur was die kulturelle Wirkung mit der Gefahr des Wandels hin zur Überwachungsgesellschaft angeht, sondern, dass die Risiken der Arbeitnehmer voll zu ihren persönlichen Lasten gehen in Form der „Scheinselbstständigkeit”.

Entlang der Forumsdiskussion werden stichwortartig die ausgetauschten Meinungen und Positionen über zu klärende Fragen/Problemstellungen und Regelungsbedarfe zur „alternierenden Telearbeit” zusammengefasst.

Zu klärende Sachverhalte:

  • Für wen, wer will Telearbeit, wie wird die Telearbeit organisiert
  • Teils zu Hause, „private” Arbeitsplatzumgebung, teils im Betrieb
  • Vorrang der „Freiwilligkeit”
  • Organisation
  • Arbeitssicherheit/Bildschirmverordnung
  • Datenschutz
  • Rückkehrrecht
  • Differenzierter Personenkreis (Tätigkeiten, soziale Lage)
  • Systemtechnische Voraussetzungen
  • Auflösung von traditionellem Arbeitsverhalten, Regeln, Zeiten etc. bis hin zur „Scheinselbständigkeit”
  • Material, Sachmittelausstattung, Kosten
  • Bestimmte Mitarbeiter haben Bedarfe nach Telearbeit (Aufhebung „halb-legaler, weil geduldeter” Heimarbeit)
  • Arbeitgeber sind eher zurückhaltend (Führungsprobleme, Kosten, Regeln etc.), durch neue Arbeitsform „Telearbeit” werden gewohnte Rechte, Mitbestimmung und Führungsverhalten infrage gestellt

Zusammenfassende Verallgemeinerungen für Regelungsbedarfe:

  • Spannungsfeld beachten: Was bestimmt der einzelne Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber, was muss geregelt werden, wo bleiben die tariflichen und sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer
  • Gestaltbare, mitbestimmbare Bedingungen für alternierende Telearbeit herausarbeiten und mittels eigenständiger Betriebsvereinbarungen festschreiben
  • BR-Position: Wie können wir KollegInnen vor dem Ausnutzen/Übergriffe der Arbeitgeber schützen?
  • Bisherige Mitbestimmungsregularien reichen nicht aus – der daraus abzuleitende Zwang zur Betriebsvereinbarung wird erschwert – u. a. sind Regelungen aus dem Arbeitsschutz und Datenschutz mit einzubeziehen
  • Telearbeit – eklatanter Widerspruch zwischen Individualinteressen versus kollektiver Interessen

Vorgehensmodell zur Gestaltung von alternierende Telearbeit für BR:

  1. Handlungsbedarf genau untersuchen (Individualinteressen AN, AG-Zwecke)
  2. Allgemeine Regelungen fixieren (Kollektiver Schutz- und Gestaltungsrahmen)
  3. Betriebsspezifische Regelung anstreben
  4. Pilotprojekt aufsetzen mit Ausstiegsklausel

Als Fazit bleibt für die Forums-Teilnehmer die Forderung, das Thema „alternierende Telearbeit” nochmals auf die Tagesordnung der nächsten 14. SAP-Konferenz zu setzen. Ale Teilnehmer wissen, dass die Veränderungen, die sich durch den Wandel zur Informationsgesellschaft ergeben, nicht aufzuhalten sind und deshalb im Interesse der abhängig Beschäftigten mitbestimmt gestaltet werden müssen.