Am Forum 3 (am 2. Konferenztag von 14.00 bis17.00 Uhr) nahmen ca. 25 Betriebsräte teil, um intensiv das Thema des Vortrages am Vortag “Betriebsvereinbarung zu SAP” (Referent Knut Hüneke) zu diskutieren und wichtige Impulse und Gestaltungsansätze für die betriebliche Praxis zu gewinnen.

Moderiert wurde das Forum vom Kollegen Günter Wassermann (BR, Stadtwerke Wuppertal), die Schriftführung übernahm Kollege Peter Lindner (BR, Stadtwerke München); beide sind Mitglieder des SAP-Arbeitskreises. Der Kollege Knut Hüneke, der das Thema und die Problematik umfassend in seinem Vortrag am Vortag darstellte, stand dem Forum als Referent zur Verfügung.

Aufgrund der großen Teilnehmerzahl wurde auf eine ausführliche Vorstellungsrunde verzichtet. Die spezifischen betrieblichen Probleme im Umfeld der verschiedenen SAP-Einführungen und die jeweiligen Gestaltungsbemühungen der Betriebsräte für Betriebsvereinbarungen wurden im Verlauf der Diskussion von den TeilnehmerInnen eingebracht. Hier stellte sich heraus, dass mittlerweile neben dem SAP R/3 Klassiksystem einschl. HR eine Vielzahl von weiteren SAP-Anwendungen wie IS-U, CRM, BW in den Betrieben eingeführt werden und die bisherigen Gestaltungsbemühungen für die ArbeitnehmerInnen den Einführungen “hinterher laufen”…

Zu Beginn des Forums und zur Einleitung in das Thema wurde entlang verschiedener Fragen im Rahmen von “Stellübungen” folgendes Bild deutlich:

  • Egal ob im Norden, Süden, Westen oder Osten dieser Republik -in den Stadtwerken wird massiv SAP eingeführt. Und in den meisten Betrieben gibt es verschiedene Betriebsvereinbarungen zur SAP- Einführung.
  • Nur in sehr wenigen Betrieben ist SAP bisher noch nicht geregelt.
  • In den wenigsten Betrieben ist SAP über eine Rahmenbetriebs-
    vereinbarung geregelt. Die meisten regeln die einzelnen SAP-Module oder SAP-Anwendungen jeweils separat.
  • Und abschließend bleibt die Feststellung, dass die meisten Betriebsräte eine Rahmenbetriebsvereinbarung über den Einsatz von SAP wünschen, um die hoch verdichtete Komplexität der integrierten SAP-Software in den Griff zu bekommen, wobei der Weg und die Inhalte einer solchen Rahmenbetriebsvereinbarung jedoch von vielschichtiger Problematik ist.

Die Problematik der “Rahmenbetriebsvereinbarung SAP” wurde im weiteren Verlauf mit Kollege Hüneke im Forum ausgiebig diskutiert. Hierbei standen die konkreten Fragen der anwesenden BR im Vordergrund. Mögliche Lösungsansätze konnten daran anschließend in anschaulicher Weise strukturiert erörtert werden, wobei eine weitere inhaltliche Vertiefung der jeweiligen Themen aus Zeitgründen nicht mehr möglich war.

Die zu erörternden Fragestellungen zur Problematik einer “Rahmen-
betriebsvereinbarung SAP”
(vgl. auch das dokumentierende Flipchart) wurden von allen im Forum anwesenden BetriebsrätInnen unter Einbeziehung ihrer konkreten betrieblichen Praxis gemeinsam erarbeitet. Folgende Fragestellungen, die durchaus die allgemeine Situation beschreiben, sind an dieser Stelle hervorzuheben:

  • …was sollte sinnvoll geregelt werden?
  • …wie kann Kontrolle umgesetzt werden?
  • …wie kann vor dem Hintergrund der Komplexität von SAP und der Einführungsgeschwindigkeit der AG-Seite der BR sich handelt aufstellen?
  • …wie kann die Leistungs- und Verhaltenskontrolle positiv für die MitarbeiterInnen im komplexen SAP und auch darüber hinaus unter Einbeziehung weiterer Tools geregelt werden?
  • …wie kann das “Problembewusstsein” im BR geschärft werden, ohne zu viel Fachwissen in der Breite zu vertiefen?
  • …welchen Nutzen kann eine eigenständige BR-Struktur “DV-Ausschuss” und die Bennung von BR-Zuständigen bringen?
  • …welche Rolle spielt ein BR-Fragenkatalog aus AN-Sicht “was – wofür – wie”?
  • …brauchen wir als BR nicht nur zur Gestaltung der Betriebsvereinbarung zu SAP einen externen kompetenten Berater sondern auch zur Prüfung und Kontrolle bestimmter Regelungen, auch mit Blick auf Verbesserungen?
  • …kommen wir als BR hinsichtlich unserer Mitbestimmungspflichten überhaupt noch mit..?

Die Diskussion über Lösungsperspektiven für eine “Rahmenbetriebsvereinbarung SAP” konnte angesichts der Komplexität der Problematik nur allgemeine Aspekte beleuchten. Hierbei war es hilfreich, dass Kollege Knut Hüneke entlang eines Rasters (vgl. auch das dokumentierende Flipchart) die wesentlichen Regelungsinhalte bzw. wichtigen Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsinteressen, die im Forum gemeinsam diskutiert und erarbeitet werden konnten, strukturierte. An dieser Stelle sei auf den umfassenden Vortrag von Kollege Knut Hüneke verwiesen, in dem differenzierter ein solcher Lösungsansatz referiert ist (und der zu finden ist im Dokumentationsteil der Konferenzvorträge). Im folgenden werden einige Aspekte der Lösungsperspektiven allgemein wiedergegeben, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erfüllen zu können:

  • Strukturen des Betriebsrates für SAP-Einführung / Betriebsvereinbarungen
    BR-DV-Ausschuss: DV-Monatsgespräche, Sachverstand, Bündelung von Expertentum, ggf. Freistellung, Entscheidungsvorbereitung, Informationsverspflichtung für Arbeitgeber.
    Hierarchie von Beteiligungsverfahren an DV-Projekten festlegen.
    Wichtig: Nicht in eine DV-spezifische Fachvertiefung verfallen, sondern einen qualifizierten Fragenkatalog über das “Was – Wofür – Wie” zugrunde legen. DV-Systeme bedeuten Investitionen, die sich “rechnen” müssen, Einsparungen und Rationalisierungen, Geschäftsprozessänderungen und Re-Organisationen sind absehbare Folgen und die Auswirkungen beinhalten Verbesserungen und Verschlechterungen wie z. B. neue Arbeitsorganisationen und -anforderungen, Qualifizierungsbedarf etc.
  • Inhalte einer Rahmenbetriebsvereinbarung
    Gesundheitsschutz/Ergonomie, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Datenschutz, Rationalisierungsschutz, Qualifikation, Beteiligungsverfahren und Handlungsoptionen, Spezialitäten und ggf. Initiativrechte, Umgang mit Protokolldateien, Externe Beratung, Regelungen zur Arbeitsorganisation und Geschäftsprozessoptimierung.
  • Struktur der Betriebsvereinbarung
    Grundsätzliche Inhalte und der Beteiligungsprozess selber sollten allgemein geregelt werden. Ferner sollte ein regelbarer Raum gestaltet werden für das Spezielle inklusive für Initiativrechte für den BR.
  • Kontrollen
    Hier gilt: Recht auf Kontrollen nach Dokumentationspflichten der Arbeitgeber vereinbaren sowie das Recht zum Hinzuziehen externer Gutachter.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Lösungsansätze und Handlungsorientierungen für eine “Rahmenbetriebsvereinbarung SAP” immer von verschiedenen Faktoren, die sich gegenseitig beeinflussen, abhängig sind. Hierbei sind die jeweiligen konkreten betrieblichen (Arbeits-)Bedingungen zu gewichten, da wir eine solche Rahmenbetriebsvereinbarung immer auch als einen zu regelnden Beteiligungsprozess zu sehen haben. Eine besondere Rolle und Bedeutung kommt dem BR-internen Umgang mit dem SAP-System und seinen weitreichenden betrieblichen Auswirkungen zu – Problembewußtsein und Mitbestimmungspflichten, gestaltbare Einflussnahme und Verantwortung, Kontrollmechanismen, externe Beratung sind einige der Faktoren, auf die es dabei ankommt…

Zu guter Letzt – hier die Internetadresse vom Kollegen Hüneke: www.khueneke.link-m.de