Moderation:Egon Muthmann, Arbeitskreis
Fachliche Begleitung:Dr. Andreas Blume, BIT, Bochum
Protokoll:Gerhard Brillisauer, Arbeitskreis

Am Forum nahmen die in der Anlage aufgeführten Kolleginnen und Kollegen (insgesamt 18 Personen) teil.

In einer zu Beginn durchgeführten Vorstellungsrunde hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Forum Gelegenheit, sich persönlich vorzustellen und auch die Fragen und Befürchtungen / Bedenken zur Einführung von „mySAP.com” oder „enjoy SAP” darzustellen.

Mit der Einführung von SAP R/3 – meistens derzeit noch zum Releasestand 4.5 – werden nach allgemeiner Erkenntnis in aller Regel eine Fülle von Modulen eingesetzt. Dabei fällt auf, dass das Modul „HR” in zunehmendem Maße Eingang findet in unsere Betriebe.

Will man aber im Betrieb „ISU” einsetzen oder aber auch die oben genannten „Programme” „mySAP.com” bzw. „enjoy SAP” , so muss unbedingt mindestens das Release 4.6c im Einsatz sein.

In diesem Zusammenhang wurde von vielen Teilnehmern am Forum die Frage nach dem Gesundheitsschutz, nach der Software-Ergonomie sowie zur allgemeinen Arbeitsorganisation gestellt. Wie schon bei R/2 wird ausgeführt, dass die innere Betriebsstruktur mit ihren organisatorischen Abläufen an das SAP-System angepasst wird. Der umgekehrte Weg ist nicht zu bezahlen und außerdem extrem aufwendig. Also muss sich der Betrieb nach der eingesetzten Software richten.

Bei den Einführungen von SAP-Programmen (gilt aber auch bei anderen Software-Implementierungen) wird von den Betriebsräten ganz allgemein beklagt, dass der Arbeitgeber – also die „andere” Seite – es nur zu oft den Betriebsräten überlässt, die Arbeit Knackpunkte zu erkennen und zu beseitigen sowie Ungereimtheiten aufzuzeigen und deren „Auflösung” zu verlangen.

Andreas Blume führte aus, dass aus dem Betriebsverfassungsgesetz heraus, § 87, (hauptsächlich Absätze 1 bis 7), dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte erwachsen, die in Verpflichtungen des Arbeitgebers einmünden. So ist bei jeder Software-Einführung vom Betriebsrat zu prüfen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren

  • was muss der Arbeitgeber tun?
  • wie muss der Arbeitgeber dies tun?
  • wie kann ich als Betriebsrat den Arbeitgeber dazu bringen, etwas zu tun?

Die derzeitige Situation in fast allen Betrieben ist die, dass durch eine Flut von Projekten der daraus entstehende Termin- und Arbeitsdruck die Betriebsräte mehr oder minder daran hindert, Einfluss auf die zum Einsatz kommenden Anwendungen zu nehmen. Dabei scheitern diese Einflussnahmen durch die Betriebsräte häufig daran, dass trotz ungeklärter Verfahren / Fragen / Arbeitsabläufen usw. die BR-Gremien nicht die Kraft aufbringen, ein Projekt schlicht anzuhalten – – – also keine Zustimmung zur Einführung zu geben.

So ist es dem Arbeitgeber z.B. aufgegeben, seinen sozialen Pflichten aus einer Software-Einführung nachzukommen. Dazu gehört u.a. auch die Messung psychischer Belastungen, die durch diese Einführung auf die einzelnen Mitarbeiter entstehen.

Genau so häufig kann man feststellen, dass zwar um den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat heftig gerungen wird. Später stellt man jedoch fest, dass die abgeschlossene Vereinbarung überhaupt nicht angewandt wird.

Genau so wichtig ist zu Beginn eines Projektes, also zum Projektstart, eine vernünftige Projektplanung. Existiert ein solcher Plan, eventuell mit vereinbarten Messkriterien / Meilensteinen, nicht und hält der Betriebsrat dann eine Software-Einführung auf, trifft eine solche Entscheidung in aller Regel auf das Unverständnis des betroffenen Personals – – häufig auch auf das des Arbeitgebers.

Nun ist es für Betriebsräte nicht einfach, die Software-Ergonomie und den Gesundheitsschutz auf den Prüfstand zu stellen und zu einer nachvollziehbaren transparenten Bewertung zu kommen. Hier helfen inzwischen wissenschaftliche Methoden wie z.B. der Einsatz speziell darauf abgestimmter Fragebogen und dann deren Auswertung nach den ISO-Normen. Aber auch moderierte Gruppenanalysen setzen beim Arbeitgeber wie auch bei den Arbeitnehmern „(Denk-) Prozesse” in Gang und verändern Standpunkte (so z.B. das BAAM-Verfahren – Verfahren zur Beurteilung von Arbeitsinhalten, Arbeitsorganisation, Mitarbeiterführung und sozialen Beziehungen). Dabei wird untersucht, welche Effekte durch die Einführung einer bestimmten Software erwartet werden ( also welche Effekte werden für die Produkterstellung erwartet, welche für die Leistung, die Organisation, die Gesundheit, die Umwelt, den Datenschutz, die Sicherheit, das Personal, welche sonstigen Auswirkungen werden erwartet und was gibt es noch an mittelbaren Effekten.

Hier hilft wie gesagt z.B. das Meilensteinverfahren, wenn beide Seiten dazu klare objektive Messkriterien vereinbaren und die Beweislast für das Vorhandensein von erfüllten Kriterien beim Arbeitgeber liegt. Dies stellt eine Umkehrung der bisher angewandten Verfahrensweise dar. Das musste nämlich immer der Betriebsrat nachweisen, dass bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind. Nun liegt die Beweislast, wenn denn eine solche BV abgeschlossen wurde, auf der Seite des Arbeitgebers.

Damit die Betriebsräte in Zukunft in solchen Fällen informierter und darauf besser vorbereitet sind, regt Egon Muthmann an, zum beratenen Themenkomplex ein Seminar anzubieten. Dieser Wunsch findet im Forum breite Zustimmung bzw. Unterstützung.